Die Verschärfung der Mietpreisbremse. Keine Lösung für #Wohnungsnot und #Gentrifizierung

Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse gebilligt, das Ziel sei Mieter*Innenrechte zu stärken. „Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte! Wir werden verhindern, dass Menschen in Zukunft aus ihrem Zuhause raussaniert werden“, so Katarina Barley auf Twitter. Wir haben uns die Änderungen von daher einmal genauer angesehen.

Bisher war eine Steigerung der Miete bei Neuvermitung über 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete (BGB § 558 d) nicht zulässig, außer wenn, a) der Mietpreis bereits zuvor höher als die Vergleichsmiete lag, b) Modernisierungen durchgeführt wurden, c) es sich um Neubauwohnungen handelte, d) die Wohnung nicht in einer Region mit angespannten Wohnungsmarkt lagen (BGB § 556d), oder wenn Modernisierungskosten geltend gemacht wurden. Bisher hatten Mieter*Innen keine Möglichkeit zur Überprüfung einer etwaigen Abweichung des Mietpreises von der Vergleichsmiete. Die Vermieter*Innen waren nicht verpflichtet, den verlangten Mietpreis vor Neuvermietung offenzulegen. Mit Änderung werden Vermieter*Innen dazu verpflichtet, den zuvor verlangten Mietpreis vor Neuvermietung unaufgefordert mitzuteilen, wenn eine der oben genannten Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden soll. Sofern die Vermieter*Innen eine unzulässig hohe Mieterhöhung verlangen, sollen Mieter*Innen die Rechtsverletzung der Vermieter*Innen formlos rügen können, wo sie bisher detailliert beweisen mussten, worin die Rechtsverletzung der Vermieter*Innen lag.

Gerade jedoch in Städten wie Köln, Hamburg, Berlin, München und dem Ruhrgebiet, wo zur Zeit die größte Wohnungsnachfrage herrscht, herrscht auch die größte Knappheit an bezahlbaren Wohnraum. Nicht selten sind hier zu einem Wohnungsbesichtigungstermin bis zu 30 Interessent*Innen eingeladen. Aufgrund der hohen Anzahl an potentiellen Mieter*innen, hervorgerufen durch Wohnungsknappheit, werden es die Vermieter*Innen so auch in Zukunft nicht schwer haben. neue Vertragspartner*Innen zu finden, welche bereit sind die Wohnung zu einem erhöhten Preis anzumieten. Dabei ist zu beachten, dass die Regelungen zur Mietpreispremse nur in Regionen mit angespannten Wohnungsmarkt gilt. Diese werden nach (BGB § 556d) von den Bundesländern festgelegt, einen gesetzlichen Rahmen hiefür gibt es nicht. Weiter sehen die Änderungen eine Senkung der maximalen Umlage von Modernisierungskosten (BGB §559) auf die Mieter*Innen von 11% auf 8% vor. Im Fall der „Wegmodernisierung“, also wenn Modernisierungen, dazu durchgeführt werden, um Mieter*Innen loszuwerden, ist dies nun bis in einer Höhe von 100.000 Euro zu ahnden. Der Beweis, dass dies der Fall ist, ist jedoch durch die Mieter*Innen zu erbringen. In welcher Form dieser Nachweis erfolgen soll und wie die Gerichte solche Fälle beurteilen werden ist bisher nicht bekannt.

Bezüglich der Mietpreisteuerung bei bestehenden Mietverhältnissen wurde im Jahr 2013 die Kappungsgrenze eingeführt. Sie regelt, dass die Miete für ein Mietobjekt innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen darf. Die Bundesländer können die Kappungsgrenze in Gebieten mit Wohnungsmangel zudem für fünf Jahre auf 15 Prozent senken. Zudem schreibt sie vor, dass die Mieten innerhalb der nächsten sechs Jahre nicht über 3 Euro pro Quadratmeter steigen dürfen. Bei einer Beispielrechnung zeigt sich deutlich, dass 3 Euro pro Quadratmeter mehr sind, als es im ersten Moment klingt. Denn bei einer 50 qm Wohnung bedeutet eine Steigerung von 3 Euro pro Quadratmeter schon eine monatliche Mietpreissteigerung von 150 Euro. Auf die im Gesetz angegebenen sechs Jahre würde eine volle Ausschöpfung dieser Kappungsgrenze eine Mietsteigerung in Höhe von insgesamt 10.800 Euro bedeuten. Für entsprechend größere Wohnungen würde sich diese Steigerung vervielfachen. Menschen, die den mittleren bis unteren Einkommensschichten angehören, werden diese Mietteuerungen nicht stemmen können, und so mittel- bis langfristig aus ihr gewohntes Wohnumfeld gedrängt.

Unserer Ansicht nach setzt die Parlamentarische Politik mit der geplanten Änderung zur Mietpreisbremse eine Wohnraumpolitik fort, die nichts anderes ist als reine Lobbyarbeit. Dies kann u.a. auch daran gezeigt werden, dass zur Vorbereitung des Wohngipfels am 21.09.2018 in Berlin von insgesamt 7 eingeladenen Verbänden, 6 der Immobilienlobby angehören. Gegen Seehofers Wohngipfel ist schon Protest angekündigt worden. Gerade Wohnungsbaugesellschaften wie Vonovia, LEG und andere werden weiterhin trotz Mietpreisbremse ihren Profit aus ihren Investitionen ziehen können, genug Schlupflöcher bestehen weiterhin. So werden Mieter*Innenrechte nicht gestärkt. Eine Wohnraumpolitik, die wirklich Wohnungsnot und Gentrifizierung bekämpfen möchte, muss in kommunalen sozialen Wohnungsbau investieren.

Squatopia NRW